Was ist die Vermögensabgabe?

Infografik

Die Vermögensabgabe ist eine Sonderabgabe, zu der Eigentümer größerer Vermögen verpflichtet werden können, um eine finanzielle Notlage des Staates zu überbrücken. Im Unterschied zur jährlichen Vermögenssteuer wird sie nur einmalig auf den aktuellen Vermögensbestand erhoben.

Weil die Bundesregierung die Abgabe einmalig erhebt, um die Folgen der globalen Corona-Pandemie abzufedern, gibt es keine Gefahr der Kapitalabwanderung, da die Steuerzahler*innen nicht mit einer wiederholten Erhebung der Abgabe rechnen müssen.

Da die steuerlich erfassbaren Vermögen stark auf die oberen zehn Prozent der Bevölkerung konzentriert sind, kann eine Vermögensabgabe auch dann noch ein erhebliches Aufkommen erzielen, wenn der größte Teil der Bevölkerung durch hohe Freibeträge freigestellt wird. Mehr dazu unter Wer zahlt die Vermögensabgabe?

Eine solche Abgabe ist im Grundgesetz durch Artikel Artikel 106 Abs. 5 ausdrücklich vorgesehen. Das zeitliche Zusammenfallen der Corona-Pandemie mit den ersten auch in Deutschland spürbaren Folgen der Klimakrise ist zweifelsohne eine rechtfertigende Notlage für diese Maßnahme. Während der Bund dazu gezwungen war, die im Grundgesetz verankerte „Schuldenbremse“ außer Acht zu lassen, hat die Pandemie wenige Vermögende bereichert und einen großen Teil der Gesellschaft dagegen finanziell belastet. In der Pandemie ist so eine solidarische Vermögensabgabe der reichsten Deutschen richtig, um das Land gestärkt aus der Krise hervorgehen zu lassen.

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